Unfall- und Haftpflichtgutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall dokumentieren wir Ihren Schaden vollständig und unabhängig. Das Gutachten ist die Grundlage für alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung, und deren Haftpflicht trägt auch die Kosten des Gutachters.
Wann Sie das brauchen
Der Unfallgegner ist schuld
Dann muss dessen Haftpflichtversicherung Ihren Schaden ersetzen, einschließlich der Kosten für den Sachverständigen. Sie dürfen den Gutachter selbst wählen.
Die Versicherung schickt ihren Gutachter
Sie müssen ihn nicht annehmen. Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in erster Linie im Interesse dieser Versicherung.
Der Schaden sieht klein aus
Hinter einer eingedrückten Stoßstange stecken oft verformte Träger, Sensoren oder Assistenzsysteme. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Gutachten nötig ist oder ein Kostenvoranschlag reicht.
Was das Unfallgutachten enthält
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Ein Schadensgutachten erfasst alle Positionen, die Ihnen nach einem Unfall zustehen können:
- Fotodokumentation aller Schäden
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
- Reparaturdauer und Ausfallzeitraum
- merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert und bei Bedarf Restwert
- Einstufung für die Nutzungsausfallentschädigung
- Angaben zu Vor- und Altschäden
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen übernehmen. Das ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Bei Teilschuld gilt die Haftungsquote auch für die Gutachterkosten. Bei sehr kleinen Schäden, als Faustwert unter etwa 750 Euro, kann ein Kostenvoranschlag genügen. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, kommt ein Kasko-Gutachten in Betracht.
Für jede Fahrzeugklasse
Wir begutachten Pkw vom Kleinwagen bis zum Sportwagen sowie Motorräder. Die Besichtigung findet dort statt, wo es für Sie passt: am Unfallort, bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in Ihrer Werkstatt oder bei uns.
Auf Wunsch übernehmen unsere Partneranwälte für Verkehrsrecht die Kommunikation mit der Versicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.
Aus der Praxis
Parkschaden mit fünfstelligem Betrag
Ein Parkschaden wirkt oft harmlos. Bei einem Mercedes C43 AMG lag der von uns festgestellte Schaden nach einem Parkrempler bei über 20.000 Euro, bei einem BMW 650 Coupé ebenfalls im fünfstelligen Bereich. Ein Kostenvoranschlag hätte Positionen wie die Wertminderung gar nicht erfasst.
So läuft es ab
- 1
Unfall: Ruhe bewahren
Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie die Polizei und machen Sie Fotos. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht annehmen.
- 2
Schaden melden
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder melden Sie den Schaden online. Die erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.
Schaden online melden - 3
Besichtigung vor Ort
Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, am Unfallort, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt, und dokumentieren den Schaden mit Fotos und Messungen.
- 4
Gutachten
Sie erhalten ein vollständiges Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall als Grundlage für Ihre Ansprüche.
- 5
Regulierung und Auszahlung
Auf Wunsch übernehmen unsere Partneranwälte für Verkehrsrecht die Kommunikation mit der Versicherung, bis alles bezahlt ist. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.
Häufige Fragen
Alle Fragen und AntwortenWas ist der Unterschied zwischen Unfallgutachten, Haftpflichtgutachten und Schadensgutachten?
In der Praxis meinen alle drei Begriffe dasselbe: das Gutachten eines Sachverständigen über einen Unfallschaden. „Haftpflichtgutachten“ betont, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden und das Gutachten bezahlt.
Muss ich mein Auto nach dem Gutachten reparieren lassen?
Nein. Sie können auch fiktiv abrechnen. Dann zahlt die Versicherung den Nettobetrag der im Gutachten ermittelten Reparaturkosten aus, ohne dass Sie eine Rechnung vorlegen müssen.
Bekomme ich einen Mietwagen?
Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen. Die Kosten erstattet die gegnerische Haftpflichtversicherung. Alternativ steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Wo findet die Begutachtung statt?
Dort, wo es für Sie passt: am Unfallort, bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in Ihrer Werkstatt oder bei uns.
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