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Mein Unfallgutachter

Kasko-Gutachten

Wenn kein Unfallgegner für Ihren Schaden aufkommt, reguliert Ihre eigene Kaskoversicherung. Wir dokumentieren den Schaden auch dann unabhängig und vollständig, abgestimmt auf die Bedingungen Ihres Vertrags.

Wann Sie das brauchen

Was das Kasko-Gutachten enthält

Inhaltlich entspricht das Kasko-Gutachten weitgehend dem Unfallgutachten:

  • Fotodokumentation aller Schäden
  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Wiederbeschaffungswert und bei Bedarf Restwert
  • Angaben zu Vor- und Altschäden

Was in der Kaskoversicherung anders ist

In der Kaskoversicherung gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Häufig bestimmt der Versicherer selbst, ob und welcher Sachverständige den Schaden begutachtet. Die freie Gutachterwahl gilt hier nicht in gleicher Weise wie beim unverschuldeten Unfall.

Sprechen Sie deshalb vor der Beauftragung mit Ihrer Versicherung oder rufen Sie uns an. Wir klären mit Ihnen, welche Begutachtung Ihr Vertrag vorsieht und wer die Kosten trägt.

Häufige Fragen

Alle Fragen und Antworten
Wer bezahlt das Kasko-Gutachten?

Das regeln die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Anders als beim unverschuldeten Unfall gibt es keine gegnerische Haftpflichtversicherung, die die Kosten trägt. Wir klären das vor der Beauftragung mit Ihnen.

Darf ich in der Kasko meinen Gutachter selbst wählen?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. In der Kaskoversicherung kann der Versicherer die Begutachtung häufig selbst steuern. Beim unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen dagegen frei wählen.

Was gilt bei Teilschuld?

Haben beide Beteiligten zum Unfall beigetragen, zahlt die gegnerische Haftpflicht nach der Haftungsquote. Für Ihren eigenen Anteil kann zusätzlich Ihre Vollkasko einspringen.

Rund um die Uhr erreichbar

Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Wir beraten Sie sofort am Telefon und vereinbaren einen Besichtigungstermin, der zu Ihnen passt. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.

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