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Mein Unfallgutachter

Reparaturbestätigung

Mit einer Reparaturbestätigung weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht und im Umfang des Gutachtens repariert wurde. Wir sehen uns das reparierte Fahrzeug an und halten das Ergebnis schriftlich fest.

Wann Sie das brauchen

Was wir prüfen

Grundlage ist das Gutachten zum ursprünglichen Schaden. Bei der Nachbesichtigung prüfen und dokumentieren wir:

  • ob die im Gutachten vorgesehenen Arbeiten ausgeführt wurden
  • Fotos des reparierten Fahrzeugs
  • Datum der Besichtigung

Warum der Nachweis wichtig ist

Auch nach einem wirtschaftlichen Totalschaden dürfen Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen reparieren lassen. Dafür muss fachgerecht repariert und das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter genutzt werden. Eine reine Teilreparatur oder eine Billigreparatur genügt nicht.

Unreparierte oder nicht fachgerecht reparierte Vorschäden können bei einem späteren Schaden den gesamten Anspruch gefährden. Eine Reparaturbestätigung schafft hier Klarheit.

Häufige Fragen

Alle Fragen und Antworten
Wann brauche ich eine Reparaturbestätigung?

Vor allem nach einer Reparatur nach der 130-%-Regel, nach einer Eigen- oder Teilreparatur bei fiktiver Abrechnung und als Nachweis gegenüber späteren Versicherungen oder Käufern.

Kann auch ein anderer Gutachter die Reparatur bestätigen?

Grundsätzlich ja. Am einfachsten ist es, wenn derselbe Sachverständige bestätigt, der das ursprüngliche Gutachten erstellt hat, weil er den Schaden und den Reparaturweg kennt.

Was bedeutet die 130-Prozent-Grenze?

Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, fachgerecht repariert und das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter genutzt wird.

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Wir beraten Sie sofort am Telefon und vereinbaren einen Besichtigungstermin, der zu Ihnen passt. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.

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