Kurzgutachten und Kostenvoranschlag
Nicht jeder Schaden braucht ein umfassendes Gutachten. Bei kleineren Schäden dokumentieren wir die Reparaturkosten in kompakter Form, unabhängig und nicht im Interesse eines Reparaturauftrags.
Wann Sie das brauchen
Schaden unter der Bagatellgrenze
Als Faustwert gilt ein Schaden bis etwa 750 Euro. Dann muss die Versicherung die Kosten eines vollen Gutachtens unter Umständen nicht ersetzen.
Kratzer, Dellen, Anbauteile
Wenn ein Schaden eindeutig nur die Oberfläche oder ein einzelnes Anbauteil betrifft, reicht oft eine kompakte Kalkulation.
Sie sind unsicher
Viele Schäden wirken klein und sind es nicht. Wir schätzen den Schaden ein und sagen Ihnen offen, ob ein Kurzgutachten reicht oder ein volles Gutachten nötig ist.
Was ein Kurzgutachten leistet
Ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag beziffert die Reparatur. Er ist kürzer als ein Schadensgutachten und enthält im Kern:
- Fotos des Schadens
- kalkulierte Reparaturkosten mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung
- Fahrzeug- und Schadensdaten
Wo die Grenzen liegen
Ein Kostenvoranschlag erfasst keine Wertminderung, keinen Wiederbeschaffungswert und keine Einstufung für den Nutzungsausfall. Wer nur auf dieser Grundlage reguliert, verzichtet häufig unbemerkt auf Geld.
Gerade Assistenzsysteme, Sensoren und Kameras treiben die Reparaturkosten schnell über die Bagatellgrenze. Liegt der Schaden darüber, ist ein vollständiges Unfallgutachten in der Regel die bessere Wahl. Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt es die gegnerische Versicherung.
Unabhängig statt Werkstatt
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist nicht verwerflich, aber die Werkstatt hat ein eigenes Interesse am Reparaturauftrag. Als unabhängige Sachverständige haben wir dieses Interesse nicht.
Häufige Fragen
Alle Fragen und AntwortenWas ist ein Bagatellschaden?
Als Bagatellschaden gelten Schäden, deren Reparaturkosten etwa 750 Euro nicht übersteigen. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Auch scheinbar kleine Kratzer können teurer sein als gedacht.
Zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag?
Das hängt vom Einzelfall ab. Auch ein Kostenvoranschlag kann Geld kosten, und ob die Versicherung diese Kosten erstattet, ist nicht immer sicher. Fragen Sie uns vorher, wir beraten Sie dazu.
Reicht ein Kostenvoranschlag für die fiktive Abrechnung?
Bei kleinen Schäden ist das möglich. Ein Gutachten ist aber die übliche und sicherste Grundlage, weil es auch Wertminderung und weitere Positionen erfasst.
Rund um die Uhr erreichbar
Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie sofort am Telefon und vereinbaren einen Besichtigungstermin, der zu Ihnen passt. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.