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Mein Unfallgutachter

Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

Nicht jeder Schaden braucht ein umfassendes Gutachten. Bei kleineren Schäden dokumentieren wir die Reparaturkosten in kompakter Form, unabhängig und nicht im Interesse eines Reparaturauftrags.

Wann Sie das brauchen

Was ein Kurzgutachten leistet

Ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag beziffert die Reparatur. Er ist kürzer als ein Schadensgutachten und enthält im Kern:

  • Fotos des Schadens
  • kalkulierte Reparaturkosten mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung
  • Fahrzeug- und Schadensdaten

Wo die Grenzen liegen

Ein Kostenvoranschlag erfasst keine Wertminderung, keinen Wiederbeschaffungswert und keine Einstufung für den Nutzungsausfall. Wer nur auf dieser Grundlage reguliert, verzichtet häufig unbemerkt auf Geld.

Gerade Assistenzsysteme, Sensoren und Kameras treiben die Reparaturkosten schnell über die Bagatellgrenze. Liegt der Schaden darüber, ist ein vollständiges Unfallgutachten in der Regel die bessere Wahl. Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt es die gegnerische Versicherung.

Unabhängig statt Werkstatt

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist nicht verwerflich, aber die Werkstatt hat ein eigenes Interesse am Reparaturauftrag. Als unabhängige Sachverständige haben wir dieses Interesse nicht.

Häufige Fragen

Alle Fragen und Antworten
Was ist ein Bagatellschaden?

Als Bagatellschaden gelten Schäden, deren Reparaturkosten etwa 750 Euro nicht übersteigen. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Auch scheinbar kleine Kratzer können teurer sein als gedacht.

Zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag?

Das hängt vom Einzelfall ab. Auch ein Kostenvoranschlag kann Geld kosten, und ob die Versicherung diese Kosten erstattet, ist nicht immer sicher. Fragen Sie uns vorher, wir beraten Sie dazu.

Reicht ein Kostenvoranschlag für die fiktive Abrechnung?

Bei kleinen Schäden ist das möglich. Ein Gutachten ist aber die übliche und sicherste Grundlage, weil es auch Wertminderung und weitere Positionen erfasst.

Rund um die Uhr erreichbar

Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Wir beraten Sie sofort am Telefon und vereinbaren einen Besichtigungstermin, der zu Ihnen passt. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.

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