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Mein Unfallgutachter

Wertgutachten und Oldtimer-Gutachten

Was ist Ihr Fahrzeug wirklich wert? Wir bewerten Oldtimer, Liebhaberfahrzeuge und Gebrauchtwagen unabhängig und nachvollziehbar, als Grundlage für Kauf, Verkauf und Versicherung.

Wann Sie das brauchen

Wie wir den Wert ermitteln

Der Wert eines Fahrzeugs ergibt sich nicht aus einer Tabelle, sondern aus seinem tatsächlichen Zustand. Bei der Besichtigung erfassen wir alle wertbildenden Merkmale:

  • Fahrzeugdaten, Ausstattung und Laufleistung
  • Zustand von Karosserie, Lack, Innenraum und Technik
  • Lackschichtmessung zur Erkennung von Nachlackierungen
  • Vorschäden, Reparaturen und Originalität
  • Fotodokumentation
  • Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge

Bei klassischen Fahrzeugen bestimmen Zustand, Originalität und Historie den Wert stärker als Alter und Laufleistung. Eine fachgerechte Restaurierung kann den Wert erhöhen, eine nicht dokumentierte Nachlackierung ihn mindern. Deshalb messen wir den Lack und halten den Zustand Bauteil für Bauteil fest.

Wir bewerten Oldtimer und Youngtimer in Hamburg, Kiel und ganz Schleswig-Holstein. Die Besichtigung findet bei Ihnen, in Ihrer Halle oder Werkstatt statt.

Wertgutachten oder Unfallgutachten?

Ein Wertgutachten bewertet ein Fahrzeug ohne konkreten Schadensfall. Nach einem Unfall ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert im Rahmen des Unfallgutachtens. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt dann die gegnerische Versicherung die Kosten, ein separates Wertgutachten brauchen Sie nicht.

Häufige Fragen

Alle Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Wertgutachten und Oldtimer-Gutachten?

Beides ist eine Fahrzeugbewertung. Beim Oldtimer-Gutachten liegt der Schwerpunkt auf Zustand, Originalität und Historie des Fahrzeugs, weil diese Merkmale bei klassischen Fahrzeugen den Wert bestimmen.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Betrag, den Sie aktuell bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten. Wir berücksichtigen dabei alle wertbildenden Merkmale Ihres Fahrzeugs.

Wer bezahlt ein Wertgutachten?

Ein Wertgutachten ohne Unfall beauftragen und bezahlen Sie selbst. Nach einem unverschuldeten Unfall ist die Wertermittlung Teil des Unfallgutachtens, dessen Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt.

Rund um die Uhr erreichbar

Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Wir beraten Sie sofort am Telefon und vereinbaren einen Besichtigungstermin, der zu Ihnen passt. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.

Hamburg040 18204267Kiel0431 21905686WhatsApp